Wie sieht ein rechtsgültiges Testament aus?
Der Nachlass

Die Erben erster Ordnung haben laut Gesetz zuerst einen Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen. Dazu zählen Kinder und Kindeskinder. Ehepartner genießen Sonderrechte. Als weitere Erbberechtigte gelten die nächsten Angehörigen wie z. B. Geschwister, Eltern, Nichten und Neffen.
Diese gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer dem persönlichen Wunsch des Erblassers. Jeder, der sein Vermögen nach eigenen Wünschen später vererben möchte, sollte die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages in Betracht ziehen.
Das Dokument muss handschriftlich verfasst werden und den vollen Namenszug als Unterschrift sowie Datum und Ort enthalten. Eine notarielle Beratung ist oft sinnvoll, da somit spätere Unklarheiten ausgeschlossen werden können.
Besuchen Sie hierzu auch die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Digitaler Nachlass
Viele Menschen sind in sozialen Netzwerken aktiv, schließen online Verträge ab oder bestellen Produkte oder Abonnements im Internet. Doch was passiert eigentlich im Todesfall? Ob E-Mail-Account oder Ratenzahlungsvereinbarung für die Waschmaschine: Die Spuren im Internet bleiben bestehen. Aus diesem Grund müssen die bisherigen Aktivitäten verwaltet werden. Doch wer kennt die Passwörter?
Damit im Sterbefall keine weiteren Belastungen auf Sie zukommen, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch professionelle Dienstleister für die Regelung des digitalen Erbes.